Welcher Schulabschluss ist für die Berufsausbildung erforderlich?
Welche Interessen sind für den Unterricht vorteilhaft?
Wie wird ein höherer allgemein-bildender Abschluss erreicht?
Welche berufsbezogene Qualifizierung ist möglich?
Die Zugangsvoraussetzung für die Berufsausbildung zum Augenoptiker bzw. zur Augenoptikerin ist der Hauptschulabschluss der allgemein-bildenden Schulen.
Die statistischen Erhebungen der letzten Jahre des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) belegen, dass im Durchschnitt bundesweit lediglich ca. 10% bis 15% der Berufsschüler einen Hauptschulabschluss im Ausbildungsberuf Augenoptiker im Handwerk nachweisen. Der weitaus größte prozentuale Anteil der Berufsschüler besitzt den mittleren Abschluss (Realschulabschluss); ca. 20% die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife.
Das Berufsbild des Augenoptikers enthält technische, mathematische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche sowie kommunikative Aspekte.
Aus diesem Grund ist ein persönliches Interesse an
- physiologischer und physikalischer Optik sowie
- werkstofftechnologischen Fragestellungen aber auch
- Beschreibungen physikalischer, physiologischer und technischer Vorgänge
für das Erlernen der berufstypischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vorteilhaft.
Im Zeitraum der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit den Mittleren Abschluss nach dem
Hessischen Schulgesetz (§§ 13 Abs. 2 HSchG 2009) aber auch die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen im Sinne des
Hessischen Hochschulgesetzes (§§ 54 Abs. 2 HSchulG HE 2010) zu erreichen.
Da ein Erwerb eines höher qualifizierenden allgemein-bildenden Abschlusses unter Umständen mit Auflagen oder Zusatzunterricht verbunden ist, muss die Entscheidung zu Beginn der Berufsausbildung getroffen werden.
Mittlerer Bildungsabschluss
Eingangsvoraussetzungen |
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Am Ende der Berufsschulzeit |
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Fachhochschulreife
Eingangsvoraussetzungen |
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Am Ende der Berufsschulzeit |
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Die Zusatzprüfung erfolgt nach dem Zusatzunterricht von 240 Stunden in den Fächern Deutsch und Englisch sowie weiteren 240 Stunden im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Unterricht.
Im Fachbereich Augenoptik der Heinrich-Kleyer-Schule besteht die Möglichkeit den
Betriebsassistenten im Handwerk zu absolvieren und eine schriftliche Zusatzprüfung vor der Handwerkskammer abzulegen. Dieser Zusatzunterricht entspricht dem Teil III 'Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung' einer Meisterprüfung im Handwerk.
- Die Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Zusatzunterricht sind entweder das Versetzungszeugnis in die Klasse E1 der Oberstufe oder der Mittlere Abschluss mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 3.0 .
An die Stelle des allgemein-bildenden Unterrichts der Fächer Deutsch sowie Politik und Wirtschaft tritt mit Ausnahme Religion im ersten Ausbildungsjahr der lernfeldorientierte Unterricht mit betriebswirtschaftlich, kaufmännisch und rechtlich geprägten Themen wie
- Kontrolle der Wertströme im Handwerksbetrieb, Erfolgsvorgänge; Kosten- und Leistungsrechnung und betriebliche Steuern.
- Entwicklung und Vermarktung einer Leistung im Handwerk unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Aufträge abwickeln - Kunden- und Geschäftsprozessorientierung im Handwerksbetrieb umsetzen.
- Betreuung des Personals als wichtiger Qualitätsfaktor des Handwerksbetriebs.
- Pflege der Kundenbeziehungen des Handwerksbetriebs.
Die Teilnahme am Zusatzunterricht ist nur durch eine
Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag möglich.





