Wie lange dauert die Berufsausbildung zum Augenoptiker?
Was ist eine Ausbildungsverordnung?
Was ist die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung?
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Welche ausbildungsbegleitenden Weiterbildungen sind möglich?
Welche Fortbildungen werden angeboten?
Und die Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung?
Die Berufsausbildung zum Gesellen bzw. zur Gesellin im Augenoptiker-Handwerk dauert 36 Monate und ist in der
Handwerksordnung (HwO) gesetzlich geregelt. Nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist sie im Dualen Ausbildungssystem als Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule verankert.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist nach dem Berufsbildungsgesetz möglich, wenn die nachzuweisenden berufspraktischen und -theoretischen Leistungen ein Bestehen der Abschlussprüfung in Aussicht stellen. Der erforderliche Antrag wird im Einvernehmen des Ausbildungsbetriebes bei der Handwerkskammer des jeweiligen Kammerbezirkes eingereicht.
Umschüler bzw. Umschülerinnen mit einem zweijährigen Ausbildungsvertrag beginnen die Berufsausbildung mit dem 2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1).
Die Ausbildungsverordnung enthält den Ausbildungsrahmenplan mit den zu vermittelnden berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten der beruflichen Ausbildung. Darüber hinaus regelt die Ausbildungsverordnung die Gliederung des Ausbildungsberufsbildes, die Durchführung der Ausbildung sowie die Gesellenprüfung.
Mit bundesweitem Inkrafttreten der Neuordnung der Berufsausbildung am 01.08.2011 gilt eine neue
Ausbildungsverordnung; alle Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag vor dem 31.07.2011 werden nach alter
Ausbildungsordnung (1997) ausgebildet und geprüft.
- Weiterführende Informationen zu den beiden Ausbildungsverordnungen geben die Handwerkskammern
HwK-Wiesbaden bzw.
HwK-Frankfurt-Rhein-Main sowie die
Landesinnung für das Augenoptiker-Handwerk in Hessen.
Im Rahmenlehrplan enthält nicht nur die berufstheoretischen Unterrichtsinhalte der Berufsschule, sondern auch didaktisch-methodische Grundsätze der zu vermittelnden berufstypischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten.
Mit bundesweitem Inkrafttreten der Neuordnung der Berufsausbildung am 01.08.2011 gilt auch ein neuer
Rahmenlehrplan; alle Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag vor dem 31.07.2011 werden nach altem
Rahmenlehrplan (1997) ausgebildet und geprüft.
Ist der alte Rahmenlehrplan nach fachsystematischen Kriterien der Lernbereiche geordnet, so werden im neuen Rahmenlehrplan berufserforderliche Kompetenzen anhand vollständiger beruflicher Handlungen in Form von berufsbezogenen Lernsituationen entsprechender Lernfelder vermittelt. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen, Tipps oder Anregungen haben!
Die Lehrgänge der
überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) verfolgen das Ziel, jedem Auszubildenden eine kontinuierliche Qualität der handwerklichen Berufsausbildung unabhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Ausbildungsbetriebes zu ermöglichen.
Die Inhalte und die Dauer der Lehrgänge, die im 2. und im 3. Ausbildungsjahr in den Räumen der Heinrich-Kleyer-Schule stattfinden, werden in Zusammenarbeit zwischen dem
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und dem
Heinz-Piest-Institut (HPI) für Handwerkstechnik an der Leipnitz Universität Hannover erarbeitet und anschließend vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) anerkannt.
Die
Landesinnung für das Augenoptiker-Handwerk in Hessen organisiert die Planung und die Durchführung der jeweiligen Lehrgänge.
Die Ausbildungvergütung wird in der Regel vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb geleistet; Ausnahmen bilden verschiedene Leistungsträger bezüglich spezieller Maßnahmen in der beruflichen Ausbildung oder Umschulung. Die aktuelle Höhe der Ausbildungsvergütung ist im Tarifvertrag geregelt und kann erfragt werden bei:
Bundesagentur für Arbeit (BA), Gewerkschaften
IG Metall und
ver.di, Handwerkskammern
Wiesbaden und
Frankfurt-Rhein-Main,
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) sowie
Landesinnung für das Augenoptiker-Handwerk in Hessen.
Schon während der Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit einen höher qualifizierten allgemein-bildenden Schulabschluss zu erwerben.
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Darüber hinaus bietet der Fachbereich Augenoptik der Heinrich-Kleyer-Schule eine Zusatzqualifizierung zum Betriebsassistenten im Handwerk an, die am Ende der Berufsausbildung eine Zusatzprüfung 'Prüfungsteil III der Meisterprüfung' vor der Handwerkskammer vorsieht.
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Auf dem Gebiet der 'privaten' Fortbildung führen wissenschaftliche Vereinigungen oder Produkthersteller oder Bildungsorganisationen in ganz Deutschland mehrmals im Jahr Schulungen und Seminare zu verschiedenen Themenbereichen des Berufsbildes Augenoptiker mit unterschiedlichen und oftmals aufeinander aufbauenden Niveaustufen durch.
Nach der Berufsausbildung sind unterschiedliche Wege der Weiterbildung möglich.
Ohne Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife kann der Titel Meister im Augenoptiker-Handwerk, staatlich geprüfter Augenoptiker sowie staatlich geprüfter Meister im Augenoptiker-Handwerk an einer Fachschule an mehreren Standorten Deutschlands abgelegt werden. Weitere Informationen geben die jeweiligen Fachschulen.
Darüber hinaus kann mit Fachhochschulreife ein Studium an Fachochschulen zum z.B. Bachelor of Science Optometrie absolviert werden. Weitere Informationen geben die jeweiligen Fachhochschulen.





