FACHSCHULE FÜR TECHNIK IN TEILZEITFORM
Fachrichtung: Maschinentechnik
Schwerpunkt: Allgemeiner Maschinenbau
1. AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
· Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
· Abschlusszeugnis der Berufsschule
· Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
(Die berufliche Tätigkeit kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden)
Die Aufnahme findet zum Schulbeginn eines jeden Schuljahres statt. Die Bewerbung ist bis zum 1. Februar einzureichen. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Es erstreckt sich auf Deutsch, Mathematik und berufsbezogene Inhalte und umfasst je eine schriftliche Arbeit und erforderlichenfalls ein berufsbezogenes Kolloquium oder eine praktische Aufgabe.
2. ORGANISATION
Dauer: | 4 Jahre Teilzeitunterricht (8 Ausbildungshalbjahre), | |
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Inhalte: | Lernbereich I | Deutsch, Englisch, Politik/Wirtschaft/Recht/Umwelt, Berufs- und Arbeitspädagogik I |
| Lernbereich II | Mathematik, Physik, Werkstofftechnik, Techn. Mechanik, Techn. Kommunikation, Elektrotechnik, Steuerungs-/Informationstechnik |
| Lernbereich III | Automatisierungstechnik, Fertigungstechnik/ Qualitätssicherung, Produktionsorganisation, Konstruktionstechnik, Projektarbeit |
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Abschluss: | Staatlich geprüfte(r) Techniker(in) | |
3. ZUSATZQUALIFIKATIONEN
a) Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Realschulabschluss)
Voraussetzungen: – Hauptschulabschluss
– Versetzung in den zweiten Ausbildungsabschnitt
– In den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen
b) Erwerb der Fachhochschulreife (bedingtes Angebot)
Voraussetzungen: – Mittlerer Bildungsabschluss
– Bestehen der Abschlussprüfung
– Teilnahme am Wahlpflichtunterricht Mathematik
– In den Fächern der Abschlussprüfung Deutsch, Englisch und Mathematik
mindestens ausreichende Leistungen
c) Berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung (bedingtes Angebot)
Voraussetzungen: – Teilnahme am Wahlunterricht: Berufs- und Arbeitspädagogik II
– Bestehen der Ausbildereignungsprüfung
4. BERECHTIGUNGEN
- Tätigkeit in Industrie und Handwerk als Maschinentechniker(in)
- Ausbildertätigkeit (mit abgelegter Ausbildereignungsprüfung)
- Zulassung zur Fachlehrerausbildung für arbeitstechnische Fächer (mit Mittlerem Bildungsabschluss)
- Studium an einer Fachhochschule (nach bestandener FHSR-Prüfung)
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81 K |
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22 K |
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102 K |
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32 K |
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271 K |
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2.5 M |

